Voraussetzungen für eine Kassenzulassung
Selbstständig machen in der Physiotherapie – wie erhalte ich eine Kassenzulassung?
Spielen Sie mit dem Gedanken, sich als Physiotherapeut:in selbstständig zu machen? Glückwunsch, damit ist schon einmal ein erster, wichtiger Schritt getan. Eine Existenzgründung ist auf jeden Fall eine Überlegung wert: Endlich sein eigener Herr zu sein, freie Zeiteinteilung und höhere Verdienstmöglichkeiten sind nur einige Vorteile der Selbstständigkeit. Und die Branche ist krisensicher: Schon allein der demografische Wandel zeigt, dass die Bevölkerung in Deutschland rasant altert. Dazu kommen Bewegungsmangel, Übergewicht, Sportverletzungen und und und – als Physiotherapeut:in werden Sie sich über mangelnde Arbeit nicht beklagen müssen. Klingt verlockend? Ist es auch!
Einige Dinge gilt es natürlich vorher in Betracht zu ziehen und zu beachten. Was braucht man beispielsweise für eine Erstausrüstung für die Praxis? Wenn Sie eine Kassenzulassung anstreben, lässt sich die Frage schon recht einfach beantworten. Für die Zulassung gibt es nämlich einige konkrete Vorgaben – somit sind Ihnen schon ein paar Entscheidungen bezüglich Ihrer Praxisausstattung abgenommen.
Der Vorteil einer Kassenzulassung liegt auf der Hand: Sie schafft eine wirtschaftliche Grundlage der Praxis, da Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen können.
Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz erläutern, welche Voraussetzungen für eine Kassenzulassung nötig sind. Die genauen Vorgaben stellen wir Ihnen außerdem als Download zur Verfügung.
Button mit Downloadlink: Zulassungsvoraussetzungen für Physiotherapiepraxen* (Nach Anlage 5 des Physiotherapie Rahmenvertrags des GKV-Spitzenverbandes vom 01.08.2021, vgl. Rahmenverträge im Heilmittelbereich )
Welche persönlichen Voraussetzungen brauche ich?
Bevor Sie sich weiter mit Ihrem Wunsch nach einer eigenen Physiotherapiepraxis beschäftigen, vergewissern Sie sich noch einmal, ob Sie folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie bereits als Physiotherapeut:in gearbeitet haben, sollte dies jedoch kein Problem darstellen. Sie müssen lediglich:
· eine staatlich anerkannte physiotherapeutische Ausbildung vorweisen können
· die geltenden Vereinbarungen für die Versorgung von Versicherten (§ 125 Absatz 1 und § 125a) anerkennen
So weit, so einfach. Und nun wird es interessant, denn jetzt geht es daran, Ihre Traumpraxis zu finden und einzurichten! Haben Sie schon Ihre professionell ausgestattete und schicke eigene Praxis vor Augen? Bevor Sie sich gleich auf die Suche nach einer geeigneten Immobilie begeben, möchten wir Sie kurz mit den Vorgaben der Krankenkassen vertraut machen:
Wie sollte meine Praxis aussehen, damit ich eine Kassenzulassung erhalte?
Um eine Kassenzulassung zu erhalten, ist es notwendig, dass Ihre neue Praxis bestimmte Anforderungen bezüglich Größe und Anzahl der Räume sowie der Ausstattung erfüllt. Diese Vorgaben sind sehr sinnvoll und haben sich in der Praxis bewährt, um sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und eine gute physiotherapeutische Behandlung Ihrer Patient:innen zu ermöglichen:
Wer allein als selbstständige:r Physiotherapeut:in arbeitet, benötigt eine Praxis mit einer Gesamtfläche von mindestens 50m². Auf die Therapiefläche entfallen dabei minimal 23m². Mit jeder weiteren Person, die in der Praxis arbeitet, erhöht sich die Mindestfläche. Außerdem sollten Sie an Räumlichkeiten für notwendige Trainingsgeräte, Waschgelegenheiten, Toiletten und den Wartebereich denken.
Zu den Ausstattungstandards gehören unter anderen:
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zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen inklusive geeignetem Lagerungsmaterial
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ein Wärmebestrahlungsgerät
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Therapiematten und Übungsgeräte
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Kurzzeituhren für die Behandlungsräume
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technische Möglichkeiten für die Eisanwendung
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eine Notrufanlage je Behandlungsbereich
Falls Sie sich mit Ihrer neuen Praxis spezialisieren möchten, etwa auf Wärme- oder Elektrotherapie, wandern noch weitere Gegenstände auf Ihre Shoppingliste. Eine Spezialisierung ist aber in jedem Fall eine gute Idee – wenn Sie neben Ihrer physiotherapeutischen Ausbildung Zusatzqualifikationen vorweisen können, können Sie über die Krankenkasse weitere Behandlungen abrechnen. Eine zusätzliche lukrative Einnahmequelle!
Wo kann ich eine Kassenzulassung beantragen?
Für Ihren Antrag auf Zulassung können Sie sich an die zentralen Zulassungsstellen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wenden. Träger sind die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen. Eine Übersicht der Zulassungsstellen sowie Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.zulassung-heilmittel.de/argen.html
Zur Beantragung Ihrer Kassenzulassung übermitteln Sie folgende drei Dokumente ausgefüllt an die für Ihr Bundesland zuständige Zulassungsstelle:
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den Antrag auf Zulassung
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einen Berichtsbogen mit einer Selbstauskunft über die eigene Praxis bezüglich Räumlichkeiten, Ausstattung, Mitarbeiter etc.
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eine Anerkenntniserklärung, in der Sie die Versorgungsverträge einschließlich der aktuellen Vergütungsvereinbarungen anerkennen.
Wenn Sie die genannten Auflagen erfüllen, steht der Zulassung für Ihre neue Praxis nichts mehr im Wege!
Falls Sie wegen der Vorgaben noch etwas unsicher sind, ist das gar kein Problem. Sehr gerne beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um die Themen Praxiseröffnung und -ausstattung mit unserer Expertise. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot zur Erstausstattung Ihrer Praxis, das genau Ihren Bedürfnissen entspricht. Sprechen Sie uns einfach an – wir sind für Sie da!
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Die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch auf der Webseite des GKV Spitzenverbands (Anlage 5).
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